Freistellungsbescheinigung des Finanzamts
Das Finanzamt Erlangen bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Absatz 1 EStG befreit ist.
Das Finanzamt Erlangen bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Absatz 1 EStG befreit ist.